Vertragsgestaltung und AGBs
Mangelhafte Vertragsgestaltung kann sehr teuer werden. Die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen scheitert nicht selten an ungenauen Regelungen oder einem unklaren Zustandekommen von Verträgen.
Es empfiehlt sich deshalb gerade bei Verträgen mit hohen Volumina, den Rechtsanwalt bereits bei der Gestaltung des Vertrages und nicht erst bei Geltendmachung von Ansprüchen daraus einzuschalten. Voraussetzung dafür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant. Die Gestaltung von Verträgen gehört zum Kernbereich unserer Tätigkeit, in dem wir über langjährige Erfahrung verfügen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden trotz ihrer Bedeutung im Geschäftsleben oft sehr stiefmütterlich behandelt. Dabei enthalten diese oft wichtige Regelungen, insbesondere in den Bereichen Gewährleistung und Eigentumsvorbehalte. Wir gestalten AGB´s, überwachen und aktualisieren diese anhand der schwer zu überschauenden Rechtsprechung.
Aktuelle Entscheidungen
Haftungsbegrenzungen durch AGB sind oft unwirksam (vereinfacht nach BGH VIII ZR 3/06)
Unterschrift aller Gesellschafter, trotz Einzelvertretungsbefugnis! (vereinfacht BGH III ZR 46/06)
Beförderungsbeschränkungen durch AGB (BGH I ZR 257/03)
Vertragliche Bestimmung von Mängelbeseitigungsrecht in Großunternehmen mit mehreren selbstständigen Betrieben (BGH VIII ZR 166/06)
zurück

