Mietrecht und WEG-Recht
Das "traute Heim" kann schnell ungemütlich werden, wenn es zum Streit zwischen Vermieter und Mieter kommt. Und Wohnungseigentümer kennen das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht am Eigentum und der Rücksichtnahme auf Miteigentümer. Das Miet- und das WEG-Recht sind gerade wegen der Langlebigkeit der Vertragsbeziehungen sehr komplex und die Rechtsprechung verändert sich fortlaufend. Gut, dass Sie sich auch hier auf uns verlassen können. Wir helfen, damit Sie in Frieden leben können.
Gleich, ob es um Ihre Vertretung in der Eigentümerversammlung, die Gestaltung von Mietverträgen, Durchsetzung oder Abwehr von Schönheitsreparaturen, die Geltendmachung von Minderungsansprüchen oder die Durchsetzung von Mietrückständen geht, stehen wir Ihnen gern mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Aktuelle Entscheidungen
Wohnraummietrecht - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel (BGH v. 23.09.2009, VIII ZR 344/08)
Schönheitsreparaturklauseln, welche den Mieter zum "Weißen der Decken und Oberwände" verpflichten, sind unwirksam.
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Beifügung eines Mietspiegels bei Mieterhöhungsverlangen (BGH, Beschluß v. 28.04.2009, VIII ZB 7/08)
Bei einer Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Beifügung eines Mietspiegels regelmäßig nicht erforderlich.
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Kündigung wegen schleppender Mietzahlung, BGH VIII ZR 145 /07
Die ordentliche Kündigung wegen schleppender Mietzahlung setzt grundsätzlich keine vorherige Abmahnung voraus.
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