Internetrecht
Fast jeder Gewerbetreibende, der seine Dienstleistungen oder Waren im Internet anbietet, hat schon einmal mit den selbst ernannten Gralshütern des lauteren Wettbewerbs Bekanntschaft gemacht.
Händler werden abgemahnt, die es wagten, in einer Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben usw. Für diese Abmahnung werden regelmäßig Anwaltsgebühren zwischen € 600,- und € 1.000,- berechnet. Dabei sind der Paragraphendschungel und die Rechtsprechung dazu für einen Laien kaum zu überschauen.
Es ist nicht immer notwendig, die geforderten Unterlassungserklärungen abzugeben oder gar die überhöhten Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen, wenn man die richtigen Gegenstrategien kennt und anwendet. Wir betreuen und beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer Web-Auftritte und bei der Abwehr von unberechtigten Kosten- und Unterlassungsanspruchen.
Aktuelle Entscheidungen
Abmahnkosten bei unerlaubter Verwendung eines Produktfotos im Internet (OLG Brandenburg 6 U 58/08)
Internetsuchmaschinen als Instrument von Telefonwerbern (BGH I ZR 88/05)
Widerrufsbelehrung bei Verkauf über Online-Shop (KG Berlin - 5 W 295/06)
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