Internetrecht

Abmahnungen wegen unzureichend gestalteter Web-Seiten werden zu einem wachsenden Ärgernis. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihres Web-Auftrittes und unterstützen sie bei der Abwehr wettbewerblicher Ansprüche.

Fast jeder Gewerbetreibende, der seine Dienstleistungen oder Waren im Internet anbietet, hat schon einmal mit den selbst ernannten Gralshütern des lauteren Wettbewerbs Bekanntschaft gemacht.

Händler werden abgemahnt, die es wagten, in einer Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben usw. Für diese Abmahnung werden regelmäßig Anwaltsgebühren zwischen € 600,- und € 1.000,- berechnet. Dabei sind der Paragraphendschungel und die Rechtsprechung dazu für einen Laien kaum zu überschauen.

Es ist nicht immer notwendig, die geforderten Unterlassungserklärungen abzugeben oder gar die überhöhten Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen, wenn man die richtigen Gegenstrategien kennt und anwendet. Wir betreuen und beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer Web-Auftritte und bei der Abwehr von unberechtigten Kosten- und Unterlassungsanspruchen.

 Aktuelle Entscheidungen

Abmahnkosten bei unerlaubter Verwendung eines Produktfotos im Internet (OLG Brandenburg 6 U 58/08)

Die Höhe der Abmahnkosten ist auf € 100,- beschränkt, wenn es sich bei der unerlaubten Verwendung eines Produktfotos im Internet um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblichen Rechtsverletzungen handelt. weiterlesen

Internetsuchmaschinen als Instrument von Telefonwerbern (BGH I ZR 88/05)

Der unaufgeforderte Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein. weiterlesen

Widerrufsbelehrung bei Verkauf über Online-Shop (KG Berlin - 5 W 295/06)

Bei Verkäufen von Waren über EBAY beträgt die dem Verbraucher einzuräumende Widerrufsfrist einen Monat und sie beginnt erst, wenn dem Kunden die Ware und eine Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen sind. weiterlesen

 

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