Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Forderungen (BGH VII ZR 17/07)

Zu den Voraussetzungen der nachträglichen Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern

Die Lieferantin (Klägerin) machte aus abgetretenem Recht Restwerklohnansprüche der A gegen die Beklagte geltend. Die Klägerin hatte A unter verlängertem Eigentumsvorbehalt Waren geliefert, so dass A ihre Werklohnansprüche gegen die Beklagte, bei der sie die Waren einbaute, an die Klägerin vorausabtrat. Die Beklagte bestimmte nachträglich, erst im Prozess, dass ihre bereits an A geleisteten Abschlagszahlungen vorrangig auf die an die Klägerin abgetretene Werklohnforderung anzurechnen seien.

Der BGH billigte der Beklagten ein nachträgliches Tilgungsbestimmungsrecht zu.

Nach § 366 Absatz 1 BGB wird bei nicht vollständiger Zahlung diejenige Schuld getilgt, die der Schuldner bei der Zahlung bestimmt. Dem Schuldner steht ein solches Leistungsbestimmungsrecht auch zu, wenn eine Forderung zwischen mehreren Gläubigern aufgeteilt ist. Wenn der Schuldner bei der Leistung infolge einer ihm nicht offen gelegten Teilabtretung von dem Bestehen dieses Tilgungsbestimmungsrechts keine Kenntnis hat, kann er es unverzüglich nachträglich wahrnehmen. Dabei ist ihm eine angemessene Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren. 

Danach ist allerdings Voraussetzung, dass im Zeitpunkt der jeweiligen Abschlagszahlung ein Eigentumsverlust des Lieferanten durch Einbau der Ware in Höhe der Zahlung bestanden hat und demzufolge der Auftraggeber zwei Gläubigern verpflichtet war.   

Anmerkung: Die Entscheidung schwächt die Stellung des Warenlieferanten deutlich. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist in vielen Fällen eine wirksame Möglichkeit, Zahlungen eines in Schwierigkeiten geratenen Handwerkers noch zu realisieren. Wenn der Auftraggeber dann aber nachträglich bestimmen kann, dass er genau die abgetretenen Forderungen schon an den Handwerker gezahlt hat, können diese beiden die Sicherheit des Lieferanten schnell ins Leere laufen lassen. Ob dies den wirtschaftlichen Interessen der Parteien gerecht wird, muss bezweifelt werden.    

 

 

 

 

zurück
 
Seitenanfang · Seite drucken © 2011 CLOBES & FRIEBEL · i-fabrik

Anwaltliches Forderungsmanagement
schnell - kompetent - erfolgreich