Skontoabzug bei Teilzahlung einer Forderung (OLG Düsseldorf; AZ 22 U 90/99)
Die Entscheidung erging zu einem häufigen Streitthema am Bau und im Warenhandel. Im Bauvertrag war ein Skonto von 3 % bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen vereinbart. Der Auftraggeber hatte auf eine Rechnung über € 100.000,- einen Teil von € 60.000,- innerhalb dieser Frist gezahlt und den Rest zunächst ohne Begründung einbehalten. Er ist der Auffassung, dass ihm auf diese Zahlung der vereinbarte Skonto zustehe.
Nein, sagt das OLG Düsseldorf. Der Auftragnehmer gewähre Skonto, um den Auftraggeber zu einer schnellen und vollständigen Zahlung zu bewegen. Dem werde ein Auftraggeber, der nur eine Teilzahlung leiste, nicht gerecht. Deshalb könne er auch keinen Skonto für die geleistete Zahlung erwarten.
Hinweis: Der Fall ist anders zu beurteilen, wenn dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht, z. B. wegen Mängeln, zusteht. Wenn der Auftraggeber in obigem Beispiel aufgrund dessen nicht zur vollständigen Zahlung eines Teilbetrages verpflichtet ist, kann er für die innerhalb der Frist geleistete Zahlung Skonto abziehen.
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