Forderungen aus Globalzessionen in der Insolvenz (BGH IX ZR 30/07)
Globalzessionsverträge können auch hinsichtlich der zukünftig entstehenden Forderungen in der Regel nur als kongruente Deckung nach § 130 InsO im kritischen insolvenzrechtlichen Drei-Monatszeitraum angefochen werden.
In der Entscheidung klagte der Insolvenzverwalter gegen die Bank und ging von inkongruenter Deckung nach § 131 InsO aus. Dieses Anfechtungsrecht hätte die Globalzession derart entwertet, dass sie für weite Geschäftsbereiche keine geeignete Kreditunterlage mehr dargestellt hätte.
Der BGH beendete die in diesem Bereich herrschende Ungewissheit und bestätigte die bisher herrschende Meinung. Damit darf eine Bank Zahlungseingänge in der kritischen Phase vor Insolvenzantragstellung zu ihren Gunsten mit einem negativen Kontokorrentsaldo verechnen.
Anmerkung: Diese Entscheidung stärkt die Globalzession und ist gesamtwirtschaftlich zu begrüßen.
zurück

