Baurecht

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten während der Bauausführung, um Forderungsausfälle zu vermeiden. Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet hängt der Erfolg in baurechtlichen Streitigkeiten von Vertragsgestaltung und -abwicklung ab.

Die baurechtliche Interessenwahrnehmung findet oft bereits während der Bauausführung statt. Das Baurecht bietet insbesondere auch für den Auftragnehmer zahlreiche Möglichkeiten, sich vor dem Ausfall von Forderungen zu schützen, die in der Praxis viel zu selten angewendet werden. Dabei können gerade während der Vertragsdurchführung z. B. durch das Einfordern einer Bauhandwerkersicherung gemäß § 648 a BGB drohende Forderungsausfälle vermieden werden.

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten vor, während und nach der Bauausführung und vertreten sie erforderlichenfalls auch gerichtlich.

 Aktuelle Entscheidungen

Vorteilsanrechnung des Generalbauunternehmers zugunsten des Subunternehmers (vereinfacht nach BGH VII ZR 81/06)

Steht im Rahmen einer werkvertraglichen Lieferungskette fest, dass der Unternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, kann er im Wege der Vorteilsanrechnung gehindert sein, seine Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend zu machen. weiterlesen

Mängelhaftung bei unzureichender Vorleistung am Bau (BGH VII ZR 183/05)

Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers, wird der Unternehmer von der Mängelhaftung nur frei, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflichten erfüllt hat. weiterlesen

 

zurück
 
Seitenanfang · Seite drucken © 2007 Clobes & Kollegen · i-fabrik

Ihr Anwalt für Baurecht in Leipzig